+49 8652 7102 info@unterthuerlehen.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

BEZAHLUNG
Barzahlung bei Ankunft.

AUFENTHALT
Mindestaufenthalt in der Hauptsaison 1 Woche.

ANREISE
Unsere Unterkunft steht Ihnen frühestens ab 14 Uhr zur Verfügung, sonntags ab 16 Uhr.

ABREISE
Bitte verlassen Sie unsere Unterkunft bis spätestens 9.30 Uhr.

HAUSTIERE
Sind nicht gestattet.

ORTSTAXE
Erwachsene: 2,60 € pro Person / Nacht
Jugendliche 6 – 16 Jahren: 1,30 € pro Person / Nacht
Kinder unter 6 Jahren: frei

WARUM DIE ORTSTAXE?
Die Ortstaxe wird beim Gastgeber direkt bezahlt. Sie bekommen dann bei Anreise eine persönliche Kurkarte vom Vermieter / Gastgeber ausgehändigt. Sie wird auch gerne Gäste- bzw. Gastkarte genannt.
Vorteil: Sie erhalten bei sehr vielen Ausflugszielen und Sehenswürdigkeiten Ermäßigungen. Zeigen Sie einfach Ihre Gäste- bzw. Kurkarte bei den einzelnen Leisungsträgern vor.
Öffentliche Verkehrsmittel: Mit Ihrer Gäste- bzw. Kurkarte können Sie kostenlos mit den Bussen im Berchtesgadener Land fahren. Dieses Angebot bezieht sich auf alle Linien im innernen Landkreis (Tourismusregion Berchtesgaden-Königssee) bis auf wenige Ausnahmen (Kehlsteinlinien, ALM-Erlebnisbus, Linien nach Salzburg und auf das Rossfeld (Maut).

PARKPLATZ
Steht Ihnen direkt an der Unterkunft kostenfrei zur Verfügung.

GASTAUFNAHMEANTRAG
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohung/Gästezimmer schriftlich bestellt oder zugesagt wurde. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung der Vereinbarung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, auch bei vorzeitiger Abreise den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen. Der uns entstandene und vom Gast zu ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet: Ferienwohnungen 90% und Zimmer 80 % des Reisepreises. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung/Gästezimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung/Gästezimmer hat der Gast zu bezahlen. Der Ausfall wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist innerhalb 8 Tagen zu bezahlen.
Hier ein Link für den Abschluss einer Storno-Versicherung.

STRORNOGEBÜHR
10% des Reisebetrages.